Leistungen
- Unterstützung bei der Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen „Arbeitsschutz“ und „Brandschutz“
- Brandschutzunterweisungen gem. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §10 und ASR 2.2
- Ausbildung zum Brandschutzhelfer gem. DGUV-I 205-023 „Brandschutzhelfer“
- Unterstützung beim betrieblichen Brandschutz
- Unterstützung bei Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gem. §5 und §6 ArbSchG
- Unterstützung bei der Planung von Arbeitsplätzen
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wird mit einem praktischen Teil abgeschlossen. Bei diesem wird die Bedienung und Handhabung eine Feuerlöschers gezeigt und von den Teilnehmern auch selbst durchgeführt. Dazu wird mittels eines gasbefeuerten „Firetrainers“ ein Brand simuliert. Die Löschübung wird mit umweltfreundlichen, Wasser gefüllten Übungsfeuerlöschern durchgeführt.